e.a. Künstler/in-Exemplare

Künstler/in-Exemplare im Handel

e.a. oder E.A. : épreuves d’artiste

h.c. oder H.C. : Hors Commerce

Beide Begriffe bedeuten, das das vorliegende Kunstwerk ein Künstler/in-Exemplar einer Auflage ist, und letzteres (h.c.) außerhalb des Kunst-Handels sein sollte. Diese Kunstwerke sind vor allem für den/die Künstler/in, den Galeristen/der Galeristin, den Verleger/der Verlegerin, den Drucker/der Druckerin usw. als Probedrucke und Belegexemplare, manchmal auch als (zusätzliche) Bezahlung bestimmt.

e.a.-Drucke sind Andrucke des Künstlers/der Künstlerin und können in den Verkauf gebracht werden, es obliegt dem Künstler/der Künstlerin das Werk zu signieren. e.a.-Drucke sind nicht außerhalb der Auflage, sofern ihre Anzahl entsprechend deklariert wird.

e.a.-Andrucke des Künstlers/der Künstlerin bedeutet nicht, daß der Künstler/die Künstlerin selbst nachgedruckt hat, das ist natürlich innerhalb einer Edition undenkbar.

Nun kommt es immer wieder vor, dass diese Personen ihre e.a.-Exemplare verkaufen und somit diese in den freien Kunsthandel gelangen. Das ist nicht verboten und zugegebenermaßen inzwischen gängige Praxis.

Man sollte aber wissen: wenn es sich um Prodedrucke handelt, könnten nach seinem Druck noch Änderungen an der Druckplatte vorgenommen worden sein und dieser Druck wird dann nicht wie die anderen Abzüge aussehen.

Es soll Sammler/innen geben, die ausschließlich Künstler/in-Exemplare verlangen. Gerade die eventuellen Unterschiede zu den Serienabzügen machen den Künstlerin-Abzug interessant und wertvoll. Es kann sein, dass der Künstlerin-Abzug den Entstehungsprozess der fertigen Bildes nachvollziehen lässt, das ist besonders bei verstorbenen Künstlern/Künstlerinnen manchmal sehr aufschlussreich.

Der Verkauf von Künstler/in-Exemplaren hat aber einen störenden Beigeschmack:

Auf einem Druckabzug wird die Nummer des Abzuges und die Gesamtauflage angegeben, z.B. 12/35  (der zwölfte Abzug von 35 gesamt). Sind jedoch z.B. weitere 10 Künstler/in-Exemplare auf dem Markt, verwässert das natürlich die Auflage. Die Auflage ergibt aber – unter anderem – auch den Preis der Einzelstücke.  Durch die Verschweigung der (hier 30% ) höheren Auflage wird der Preis indirekt um 30% hochgetrieben. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Künstler/in-Abzug sich durch gute Druck/Reproduktionstechnik nicht von der Serie unterscheidet.

Damit der Käufer/die Käuferin sich nicht von vornherein auf eine ungewisse Auflage einlassen muss, gibt es eigentlich die Konvention dass die Auflage so angegeben wird: 12/35+X  das heißt im Klartext: Abzug 12 von 35 plus 10 (römisch) Künstler/in-Exemplare. Auf Künstler/in-Exemplaren findet man manchmal die bessere und genauere Angabe (so sollte es immer sein)  römisch z.B.  II/X (Künstler/in-Abzug 2 von 10).

Leider ist die Angabe der Anzahl der Künstler/in-Exemplare in der Praxis oft nicht vorhanden. Man kann also davon ausgehen dass eine genannte Auflage meist (oder immer?) durch eine Anzahl von Künstler/in-Exemplaren erhöht ist. Deswegen empfehle ich immer, sich vor dem Erwerb ein Zertifikat ausstellen zu lassen, auf dem die Anzahl der Künstler/in-Exemplare genau genannt ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert